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Grundanforderungen bei Mobilitätsbehinderung

Symbol mit Rollstuhl

Wer im Rollstuhl sitzt oder schlecht laufen kann, ist auf einen barrierefreien Zugang zu Gebäuden und öffentlichem Raum angewiesen. Dank der Technik existieren heute ausgefeilte Hilfsmittel, die zu einer verbesserten Mobilität verhelfen. Allerdings bilden Treppen, steile Wege und die Anordnung von Bedienelementen nach wie vor oft unüberwindliche Barrieren. Dies gilt übrigens auch für ältere Menschen, Verletzte und für Kinderwagen, also keineswegs nur für Menschen mit dauerhaften Einschränkungen.

signalisierte Behindertenparkplätze-(neues Fenster öffnet Image in Originalgrösse)

Parkplätze

Breite: min 350cm bei Schräg- und Senkrechtparkierung.
Länge: min 800cm bei Längsparkierung.
Gefälle: max 2%.
Kennzeichnung: gut sichtbare Hinweisschilder.

 

schwellenloser Eingangsbereich ohne hochflorige Schmutzmatte-(neues Fenster öffnet Image in Originalgrösse)

Türen

Breite: min 80cm.
Schwellen (beidseitige Absätze): keine; einseitige Absätze: max. 2,5cm.
Leicht zu öffnen (selbstöffnend ideal), keine Schliesser.

Wege und Korridore

Breite: min 120cm.

Erschliessung über Treppe und Rampe-(neues Fenster öffnet Image in Originalgrösse)

Rampen

Breite: min 120 cm (seitlich gesichert).
Podeste: (Länge 140cm) am Anfang, Ende (und vor Türen).
Gefälle: nicht grösser als 6% (= 6cm Höhenunterschied pro Meter).

über Rampenneigung hinausgehendes Geländer-(neues Fenster öffnet Image in Originalgrösse)

Treppen (für Gehbehinderte)

Nicht zu steil,
keine "Nasen" (vorstehende Kanten am oberen Rand).
Handläufe: beidseits oder mittig angeordnet, 30cm über die erste und letzte Stufe hinaus.

Bedienelement im Lift auf Geländerhöhe-(neues Fenster öffnet Image in Originalgrösse)

Lifte

Türbreite: min 80cm.
Kabinenmasse: min 110x140cm.
Höhe Bedienelemente: 80-110cm
(in der Kabine 120cm toleriert).

 

Erschliessung über Treppenlift -(neues Fenster öffnet Image in Originalgrösse)

Treppenlifte/Hebebühnen (bedingt zulässig)

Fläche: Treppenlift min 80 x 120 cm,
Hebebühne min. 90 x 125 cm.
Tragkraft: Treppenlift min. 250 kg,
Hebebühne min. 360 kg.

Bodenbelag

Gute Befahrbarkeit, Begehbarkeit und Gleitsicherheit
z.B. keine hochflorigen Schmutzmatten oder Teppiche,
rutschhemmend etc.

Buchstaben "type" als Hinweis auf eine angepasste Beschriftung-(neues Fenster öffnet Image in Originalgrösse)

Beschriftung

Min. 3 cm Buchstabengrösse
pro Meter Leseabstand.

Beleuchtung

Gute Ausleuchtung der Räumlichkeiten
zur Sicherheit und Orientierung.

 

Mann im Rollstuhl vor Getränkeautomat-(neues Fenster öffnet Image in Originalgrösse)

Mobiliar

Zumindest teilweise variable Bestuhlung,
Tische unterfahrbar 72-76 cm.
Schalteranlagen: 90cm.

Bedienelemente

(Lichtschalter, Tastaturen an Automaten, etc.)
Höhe: 80-110cm.
Freifläche: beidseitig min 70cm.

 

 

 

WC für Rollstuhfahrer mit Haltegriffen-(neues Fenster öffnet Image in Originalgrösse)

Toiletten

Nutzbarkeit: jederzeit gewährleistet.
Türöffnung: nach aussen.
Fläche: min 165x180cm.
WC-Ausladung: min 65cm ab Rückwand.
Haltegriffe beidseitig: an der Wandseite L-förmig, 
an der freien Seite Klappgriff.
Handwaschbecken: 35-40 cm Ausladung, unterfahrbar.
Alarmknopf.

Symbol eines Rollstuhls auf einer geneigten Fläche-(neues Fenster öffnet Image in Originalgrösse)

Rollstuhlplätze

Lage: möglichst gute Lage, ohne Neigung.
Zufahrt: Breite 100cm wenn gerade,
ansonsten Breite 120 cm.
Stellfläche: 110x140cm.
Sitzplatz für Assistenz/Begleitung: in unmittelbarer Nähe.

 

 

Detaillierte Informationen

Procap Bauen:
Informationen zu öffentlich zugänglichen Bauten M101

Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen:
Informationen zum hindernisfreien Bauen

Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten:
Online Shop der SIA

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